Ihre Zufriedenheit ist unser Profit. Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen, von denen Sie profitieren!

U. Spitzner

Zwangsverwalterin


Wir übernehmen:


- Gerichtliche Zwangsverwaltung von Immobilien jeder Art und Größe

 


Ihre Vorteile bei unserer Zwangsverwaltung

 

Wir stehen den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg als Zwangsverwalter nach der Zwangsverwalter-VO zur Verfügung und bieten einige Vorteile gegenüber einer Anwaltskanzlei.


Wir betreuen die Immobilien nicht nur aus rechtlicher Sicht einwandfrei, sondern auch nach immobilienwirtschaftlichen Grundsätzen.


Was nützt Ihnen eine fehlerfreie Abwicklung der Zwangsverwaltung, aber ein nach kurzer Zeit leer stehendes Gebäude?

Hierfür stehen folgende Qualifikationen zur Verfügung:
• IHK-Lehrgang „Zwangsverwaltung von Immobilien“
• Ein Rechtsanwalt und Notar mit Erfahrungen in der Zwangsverwaltung
• Langjährige Hausverwaltungserfahrung mit familieneigenen Beständen und 

   Fremdliegenschaften

 


Innovative Versicherungslösungen

 

Alle in die Zwangsverwaltung zu nehmenden Objekte sind automatisch vorsorglich mit einer Gebäudeversicherung versehen. Diese kann kostenlos storniert werden, wenn sich bei der Übernahme herausstellt, dass das Objekt bereits (günstiger) versichert ist.

 


Professioneller Geschäftsbetrieb

 

Wir sind ein Immobilienverwaltungsbüro mit mehreren Mitarbeitern sowie ausgebildeten Haustechnikern. Es bestehen umfangreiche Erfahrungen in allen Arten der Immobilienverwaltung und Verwertung, wie:

 

Wohnungsverwaltung (auch große Wohnanlagen), Gewerbeobjekte bis 20.000 m² Fläche, Spezialimmobilien.

Langjährige zuverlässige Geschäftsbeziehungen zu Handwerksbetrieben, Versorgern und Anwaltskanzleien sichern eine preisgünstige und qualitativ hochwertige Bewirtschaftung.

 


Qualität und Service


EDV-gestützte Vorgangsbearbeitung durch modernste Software, Terminverfolgung, (Schnittstellen zu Datev und Heizkostenablesung), tagfertige Buchhaltung ermöglicht ad-hoc-Berichtswesen. Schnelle Kommunikation per Telefon, Fax und E-Mail möglich.

 


Sicherheit


Selbstverständlich unterhalten wir die obligatorische Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Zwangsverwalter in Höhe von € 500.000,00.


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