Leistungen: WEG-Verwaltung

Wer die HUS Hausverwaltung mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen. Unser Ziel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben.

 

WEG-Verwaltung durch die HUS Hausverwaltung bedeutet deshalb:

  • Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
  • Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
  • Umfassende kaufmännische, juristische und technische Beratung und Betreuung
  • Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

 

Bei der Durchführung unserer Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige Partner zur Seite, darunter Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksfirmen, die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reparaturen und Instandsetzungen qualitativ einwandfreie Arbeit leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen.

 

 

          Standardkonditionen

Bei den nachstehend beschriebenen Konditionen handelt es sich um Standardkonditionen.

 

Bei großen Immobilienbeständen können abweichende Honorarstrukturen vereinbart werden.

 

In der Regel berücksichtigt unser Verwalterhonorar vorrangig den zeitlichen Aufwand der erforderlichen Leistungen und damit den Personalkostenaufwand.

 

Es gelten die folgenden Standardkonditionen:

 

Miethäuser, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Immobilien € 25,00 je Einheit zuzüglich der Umsatzsteuer von derzeit 19  Prozent.

Diese unsere Preise richten sich nach den gültigen Verwaltungskostensätzen gem. § 26 der II. Berechnungsverordnung.

 

 

Wohnungseigentümergemeinschaften

 

je Wohn- und Teileigentum ...............................28,00  € / monatlich

je Sondernutzungsrecht........................................5,00 € / monatlich je vermietete Fläche im Gemeinschaftseigentum.5,00 € / monatlich jeweils zuzüglich der Umsatz- bzw. MwSt. von zur Zeit 19 Prozent.

 

Führung der gesetzlichen Beschluss-Sammlung

 

Für jede Eintragung/Veränderung von verkündeten oder schriftlich gefassten Beschlüssen oder von Urteilsformeln aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen beträgt die pauschale Bearbeitungsgebühr jeweils 50,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.

 

 

Vermietungsleistungen

 

Grundsätzlich umfasst die Verwaltungsleistung keine Maklertätigkeit. Die Akquise von Mietinteressenten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Hauseigentümers bzw. Vermieters durch den Hausverwalter.

 

Die Kosten der Anzeigen sind vom Hauseigentümer bzw. Vermieter zu tragen.

 

Schlussbemerkungen

Hausverwaltung ist eine komplexe Dienstleistung, welche sehr zeit- und   personal kostenintensiv ist. Die Pauschalvergütung für die Hausverwaltung gehört deshalb ebenso der Vergangenheit an, wie die weitverbreitete Meinung, einer x-beliebigen Dienstleistung.

 

Sie sind deshalb für uns nicht nur Auftraggeber und die uns anvertrauten Vermögenswerte sind nicht nur Objekte für uns.

 

Wir leisten für Sie eine qualitativ hochwertige Arbeit und verdienen mit Ihrer Immobilie und für Sie Geld. Eine angemessene Vergütung ist deshalb selbstverständlich.

 

 

Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

  • Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
  • Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
  • Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  • Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
  • Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
  • Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
  • Ständige Erreichbarkeit für die Eigentümer
  • Verwaltersprechstunden im Objekt
  • Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
  • Berichtswesen
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
    Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
  • Begutachtungen / Technische Bestandsaufnahmen
    Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte
  • Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
  • Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
  • Belegprüfungen
  • Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
  • Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
  • Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
  • Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
  • Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
  • Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
  • Ausführung aller Zahlungen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
  • Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
    Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
  • Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
  • Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
  • Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
  • Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben

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