AGB´s der HUS Haus- und Zwangsverwaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hausverwaltung
Des HUS ImmobilienCenter »Hausverwaltung«
-im weiteren: „Verwalter“-
Vorbemerkung:
Der Verwalter widmet sich der Erfüllung von Hausverwaltungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen
der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.
§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzten Objekten. Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und dem Verwalter
geschlossene Hausverwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigungsregelungen richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages. In Ermangelung entsprechender Regelungen im Hausverwaltervertrag wird der
Hausverwaltervertrag für die Dauer eines Jahres oder bei unterjährigem Abschluss bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Der Vertrag ist in Ermangelung anderer Regelungen im
Verwaltervertrag kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei nicht erfolgender Kündigung verlängert er sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
§ 3 Vergütung
a) Die Vergütung richtet sich nach den gesonderten Regelungen des Hausverwalter-Vertragens. Befinden sich im Hausverwaltervertrag keine die Vergütung regelnden Vereinbarungen,
beträgt die Vergütung € 28,50 monatlich pro zu verwaltender Wohneinheit oder 5 % der Jahresbruttomiete pro zu verwaltender Gewerbeeinheit, jeweils zuzüglich der zum Fälligkeitszeitpunkt
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats, fällig.
b) Werden vom Verwalter Leistungen erbracht, die nicht im üblichen Leistungsumfang des Hausverwaltervertrages enthalten sind, genauer gesagt, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so ist diese Leistung, soweit keine gesonderte Vereinbarung über die Vergütung vorliegt, im verkehrsüblicher Höhe zu vergüten. Hierüber wird der Verwalter eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber stellen, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen sind grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Verwalter benanntes Konto zu leisten.
§ 4 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrecht gegenüber der Verwaltervergütung sind ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht
unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Haftung
Die Haftung des Verwalters oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen beschränkt sich auf durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die
Haftungsbegrenzung greift nicht bei Schäden an den Rechtsgütern Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 6 Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Berlin (Geschäftssitz des Verwalters), soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist.
b) Die HUS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil!
c) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen nichtig oder ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht betroffen sein. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und der vertraglichen Vereinbarung nicht widerspricht.
d) (HUS Webseite / HUS-Homepage) es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verwalter / HUS keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte von verlinkten Seiten im Rahmen der Nutzung der Homepage des Verwalters / HUS hat. Der Verwalter / HUS distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten eventuell verlinkter Seiten auf der Homepage der HUS, einschließlich sämtlicher Unterseiten. Dies gilt auch für alle solchen Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner von den Webseiten des Verwalters oder den gelinkten Webseiten führen.
Allgemeine Informationspflicht zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nach § 36 (VSBG):
Die HUS nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teil!